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Glossar — Pflege von A bis Z

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Pflege, Vorsorge und Wohnformen — verständlich erklärt und mit Links zu unseren ausführlichen Ratgebern.

A

Ambulante Pflege

Pflege, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft stattfindet — im Gegensatz zur stationären Pflege im Pflegeheim. Ein zugelassener Pflegedienst kommt zu Ihnen und erbringt Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse zahlt dafür Sachleistungen nach § 36 SGB XI.

Anschubfinanzierung (§ 45g SGB XI)

Einmalige Förderung von 2.613 EUR pro Person (max. 10.452 EUR pro WG) für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Dient der altersgerechten Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. → Wohngruppenzuschlag

B

Behandlungspflege

Medizinische Pflegeleistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder Kompressionsverbände. Wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse (SGB V) bezahlt — nicht aus dem Pflegebudget. → Ambulante Pflege zu Hause

Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Pflichtbesuch durch einen Pflegedienst bei Bezug von Pflegegeld: halbjährlich bei Pflegegrad 2/3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4/5. Kostenfrei. Sichert die Qualität der häuslichen Pflege. → Pflegegrad-Guide

Betreutes Wohnen

Eigene barrierefreie Wohnung in einer Seniorenwohnanlage mit Grundservice (Hausnotruf, Ansprechpartner). Kein Pflegegrad nötig. Kosten: Miete + Servicepauschale (100-400 EUR/Monat). → Betreutes Wohnen erklärt, Kosten

D

Demenz-WG

Ambulant betreute Wohngemeinschaft speziell für Menschen mit Demenz. 3-12 Bewohner teilen sich eine Wohnung mit Präsenzkraft. Eigener Mietvertrag, selbstbestimmter Alltag. → Was ist eine Demenz-WG?, Kosten

E

Eigenanteil (EEE)

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist der Betrag, den Pflegeheimbewohner selbst zahlen — unabhängig vom Pflegegrad. Umfasst Pflege-Eigenanteil + Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten. Typisch 2.000-3.000 EUR/Monat. → Pflegeheim vs. WG, Pflege-Kosten

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

131 EUR monatlich für alle Pflegegrade (1-5). Verwendbar für anerkannte Alltagsunterstützung, Haushaltshilfe, Tagesbetreuung. Nicht verbrauchte Beträge können bis 30.06. des Folgejahres angespart werden. → Entlastungsbetrag erklärt

G

Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI)

3.539 EUR pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (seit 01.07.2025). Flexibel aufteilbar. Ersetzt die früheren Einzelbudgets. Keine Vorpflegezeit mehr nötig. Ab Pflegegrad 2. → Pflege-Kosten

Grundpflege

Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege), beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung und der Mobilität. Wird als Sachleistung (§ 36 SGB XI) durch ambulante Pflegedienste erbracht. → Ambulante Pflege

H

Höherstufung

Formloser Antrag bei der Pflegekasse, wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat. Löst eine neue MD-Begutachtung aus. Kein Risiko einer Herabstufung durch den Antrag allein. → Höherstufung erklärt

K

Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)

Anteilige Nutzung von Pflegegeld und Sachleistung. Der Prozentsatz der genutzten Sachleistung wird vom Pflegegeld abgezogen. Monatlich anpassbar. → Kombinationsleistung mit Rechenbeispielen

Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Pflege (max. 8 Wochen/Jahr), z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige Urlaub brauchen. Teil des Gemeinsamen Jahresbetrags (3.539 EUR). → Pflege-Kosten, Krankenhaus-Entlassung

M

MD-Begutachtung

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zur Feststellung des Pflegegrades. Dauert 60-90 Minuten, findet zu Hause statt. Bewertet sechs Module der Selbstständigkeit. Frist: 25 Arbeitstage. → Pflegegrad beantragen, Die 6 Module

N

NBA (Neues Begutachtungsassessment)

Das Bewertungsinstrument für die Pflegegrad-Einstufung seit 2017. Sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung: Mobilität (10 %), Kognition (15 %), Verhalten (15 %), Selbstversorgung (40 %), Krankheit/Therapie (20 %), Alltag (15 %). → Pflegegrad-Guide

P

Pflegegrad

Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade (1-5). Bestimmt den Umfang der Leistungen. Wird durch das NBA ermittelt (12,5 bis 100 Punkte). Seit 2017 ersetzt er die früheren Pflegestufen. → Der komplette Guide, PG 1, PG 2, PG 3, PG 4, PG 5

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Monatliche Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige: PG 2: 347 EUR, PG 3: 599 EUR, PG 4: 800 EUR, PG 5: 990 EUR. Frei verwendbar, Beratungseinsatz Pflicht. → Pflegegrad-Guide, Kombinationsleistung

Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)

42 EUR monatlich für Verbrauchsmittel (Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel). Alle Pflegegrade. Zusätzlich: technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator) auf Antrag.

Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)

Leistung der Pflegekasse direkt an den ambulanten Pflegedienst: PG 2: 796 EUR, PG 3: 1.497 EUR, PG 4: 1.859 EUR, PG 5: 2.299 EUR monatlich. → Ambulante Pflege

Pflegestützpunkt (§ 7c SGB XI)

Kostenlose, neutrale Beratungsstelle für alle Fragen rund um Pflege. Hilft bei Anträgen, Widersprüchen und der Suche nach Versorgungsangeboten. → Pflegegrad beantragen, Widerspruch

Präsenzkraft

Person in einer ambulant betreuten WG, die den Alltag organisiert: Mahlzeiten, Einkauf, Tagesstruktur, Gemeinschaft. Keine Pflegefachkraft. Finanziert durch den Wohngruppenzuschlag (224 EUR). → Demenz-WG, Wohngruppenzuschlag

S

Sachleistung

→ Siehe Pflegesachleistung

T

Tagespflege (§ 41 SGB XI)

Teilstationäre Pflege tagsüber in einer Einrichtung. Eigenständiges Budget — wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet. PG 2: 721 EUR, PG 3: 1.357 EUR, PG 4: 1.685 EUR, PG 5: 2.085 EUR. → Pflege-Kosten

Trennungsmodell

Organisationsprinzip ambulanter Pflege-WGs: Mietvertrag, Pflegevertrag und Betreuungsvertrag sind getrennt. Der Bewohner ist Mieter, nicht Heimbewohner. Sichert Selbstbestimmung und freie Anbieterwahl. → Demenz-WG

V

Verhinderungspflege

Ersatzpflege wenn die Hauptpflegeperson ausfällt (Urlaub, Krankheit). Seit 01.07.2025 Teil des Gemeinsamen Jahresbetrags (3.539 EUR, § 42a SGB XI). Max. 8 Wochen/Jahr, keine Vorpflegezeit mehr. → Pflege-Kosten

W

Widerspruch

Rechtsmittel gegen einen Pflegegrad-Bescheid. Frist: 1 Monat nach Zugang. Erfolgsquote ca. 40 %. Kostenlose Hilfe bei Pflegestützpunkten und Sozialverbänden. → Widerspruch einlegen

Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI)

224 EUR monatlich für Bewohner ambulant betreuter Wohngemeinschaften (PG 1-5). Finanziert die Präsenzkraft. Voraussetzung: mind. 3 Pflegebedürftige, gemeinsam beauftragte Präsenzkraft. → Wohngruppenzuschlag erklärt

Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten: Türverbreiterung, Duschumbau, Treppenlifter, rutschhemmende Böden. Alle Pflegegrade. → Pflege-Kosten


Stand: Mai 2026. Alle Beträge gültig ab 01.01.2025 (PUEG +4,5 %). Dieses Glossar wird regelmäßig aktualisiert.