Pflegegrad 1 — Leistungen, Voraussetzungen und Tipps 2026
Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad ohne Pflegegeld und ohne Sachleistungen — dennoch stehen Ihnen wichtige Leistungen zu. Sie erhalten den Entlastungsbetrag von 131 EUR monatlich, Pflegehilfsmittel (42 EUR/Monat), kostenlose Pflegeberatung, bis zu 4.180 EUR für Wohnumfeldverbesserungen und in ambulanten Wohngruppen den Wohngruppenzuschlag von 224 EUR. Seit 2017 ersetzt dieses System die alten Pflegestufen.
Viele Betroffene unterschätzen Pflegegrad 1 oder halten ihn für wertlos, weil kein Pflegegeld fließt. Das ist ein Fehler. Die verfügbaren Leistungen können den Alltag spürbar erleichtern — und Pflegegrad 1 ist der Einstieg in das Pflegesystem, der Ihnen Zugang zu Beratung, Hilfsmitteln und konkreter Entlastung verschafft. Dieser Artikel erklärt, was Pflegegrad 1 bedeutet, welche Leistungen Sie erhalten, was ausgeschlossen ist und wann ein Höherstufungsantrag sinnvoll wird. Die Grundlagen zu allen fünf Pflegegraden finden Sie in unserem Hauptartikel.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nach § 15 SGB XI entspricht das einer Gesamtpunktzahl von 12,5 bis unter 27 Punkten. Die Person kommt im Alltag weitgehend allein zurecht, braucht aber in einzelnen Bereichen bereits Unterstützung.
Seit dem 1. Januar 2017 ersetzen fünf Pflegegrade das alte System der drei Pflegestufen. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — von der Mobilität über die kognitive Leistungsfähigkeit bis zur Alltagsgestaltung. Pflegegrad 1 bildet die Eingangsstufe dieses Systems. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 14 und 15 SGB XI.
Unterhalb von 12,5 Punkten liegt kein Pflegegrad vor — die Person gilt als selbstständig im Sinne des Gesetzes. Ab 27 Punkten beginnt Pflegegrad 2 mit deutlich umfangreicheren Leistungen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 unterscheidet sich grundlegend von den Pflegegraden 2 bis 5. Es gibt kein Pflegegeld und keine Sachleistungen — aber eine Reihe von Leistungen, die viele Betroffene nicht kennen oder nicht abrufen. Im Folgenden alle Leistungen im Überblick:
| Leistung | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 EUR pro Monat | § 45b SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 EUR pro Monat | § 40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.180 EUR je Maßnahme | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Wohngruppenzuschlag | 224 EUR pro Monat | § 45f SGB XI |
| Pflegeberatung | kostenlos | § 7a SGB XI |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos | § 45 SGB XI |
| Beratungseinsatz | kostenlos, freiwillig | § 37 Abs. 3 SGB XI |
Zum 1. Januar 2025 wurden sämtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben. Die oben genannten Beträge gelten für 2025 und 2026.
Entlastungsbetrag: 131 EUR monatlich
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1 — die einzige regelmäßige Geldleistung, die Ihnen zusteht. Die 131 EUR pro Monat sind zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI): Tagesbetreuung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegedienste.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag darf nicht für Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) durch einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden — Grundpflege fällt unter die Sachleistung nach § 36 SGB XI, die bei Pflegegrad 1 nicht vorgesehen ist. Der Anbieter muss nach Landesrecht zugelassen sein. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach einer Anbieterliste.
Pflegehilfsmittel: 42 EUR monatlich
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen 42 EUR pro Monat zu (§ 40 SGB XI). Darunter fallen Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Viele Anbieter liefern eine monatliche Pflegebox direkt zu Ihnen nach Hause und rechnen den Betrag mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 EUR
Für Umbaumaßnahmen in der Wohnung stehen bis zu 4.180 EUR pro Maßnahme zur Verfügung (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Typische Maßnahmen sind der Einbau einer ebenerdigen Dusche, die Montage von Haltegriffen im Bad, die Verbreiterung von Türen für einen Rollator oder die Installation eines Treppenlifts. Wenn sich der Zustand verschlechtert und eine neue Maßnahme nötig wird, können Sie den Zuschuss erneut beantragen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, sind bis zu 16.720 EUR möglich.
Wohngruppenzuschlag: 224 EUR monatlich
Wenn Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe (Pflege-WG) leben, erhalten Sie zusätzlich 224 EUR pro Monat nach § 45f SGB XI. Voraussetzung: Mindestens drei pflegebedürftige Personen leben in der Wohngruppe zusammen und teilen sich eine gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft. Dieser Zuschlag steht allen Pflegegraden zu — also auch Pflegegrad 1.
Pflegeberatung, Pflegekurse und Beratungseinsatz
Ihre Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine kostenlose Pflegeberatung anbieten (§ 7a SGB XI). Nutzen Sie dieses Angebot — gerade bei Pflegegrad 1 wissen viele Betroffene nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Pflegende Angehörige haben zusätzlich Anspruch auf kostenlose Pflegekurse nach § 45 SGB XI.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI — ein Hausbesuch durch einen Pflegedienst — ist bei Pflegegrad 1 freiwillig (ab Pflegegrad 2 Pflicht). Sie können ihn trotzdem kostenfrei nutzen: Der Pflegedienst prüft die häusliche Versorgung und kann eine Verschlechterung frühzeitig erkennen.
Der Entlastungsbetrag im Detail
Ansparen und Übertragen
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende. Sie sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer den Entlastungsbetrag von Januar bis September nicht nutzt, hat im Oktober 1.179 EUR (9 x 131 EUR) zur Verfügung. Ab dem 1. Juli des Folgejahres verfallen die nicht genutzten Vorjahresbeträge.
Ein Beispiel: Frau Weber hat Pflegegrad 1 seit April 2025. Sie nutzt den Betrag zunächst nicht. Im Januar 2026 hat sie 1.179 EUR angespart (9 Monate). Dieses Guthaben steht ihr bis zum 30. Juni 2026 zur Verfügung. Die ab Januar 2026 neu entstehenden Ansprüche bleiben davon unberührt.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag konkret
In der Praxis setzen Betroffene den Entlastungsbetrag am häufigsten so ein:
- Haushaltshilfe: Eine zugelassene Kraft kommt wöchentlich zum Einkaufen, Putzen oder Wäsche waschen — mit 131 EUR lassen sich je nach Region drei bis fünf Stunden finanzieren.
- Alltagsbegleitung: Professionelle oder ehrenamtliche Begleiter unterstützen bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Behördengängen.
- Tagesbetreuung in Gruppen: Anerkannte Betreuungsgruppen bieten stundenweise Beschäftigung und Gedächtnistraining.
Tipp: Nur bei landesrechtlich anerkannten Anbietern übernimmt die Kasse die Kosten. Auch Nachbarschaftshilfen können zugelassen sein — das regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Ihre Pflegekasse nennt Ihnen die Anbieter in Ihrer Region.
Wofür gibt es kein Geld bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist bewusst als Einstiegsstufe konzipiert. Die folgenden Leistungen stehen Ihnen erst ab Pflegegrad 2 zu:
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI) — ab Pflegegrad 2: 347 EUR monatlich
- Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) — ab Pflegegrad 2: 796 EUR monatlich
- Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) — anteilige Nutzung von Pflegegeld und Sachleistung
- Verhinderungspflege — für Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt
- Kurzzeitpflege — vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung
- Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI) — 3.539 EUR für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab 01.07.2025
- Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) — teilstationäre Pflege als eigenständiges Budget
Das bedeutet: Mit Pflegegrad 1 können Sie keinen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege (Waschen, Ankleiden, Nahrungsaufnahme) über die Pflegekasse finanzieren. Die Kosten für professionelle Grundpflege müssten Sie privat tragen. Der Entlastungsbetrag deckt ausschließlich hauswirtschaftliche Versorgung und anerkannte Alltagsunterstützung ab — nicht die pflegerische Versorgung im engeren Sinne.
Typische Situationen für Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 betrifft Menschen, die ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen, aber in einzelnen Bereichen Unterstützung brauchen. Folgende Situationen sind typisch:
Beginnende Demenz: Herr Neumann, 78, vergisst zunehmend Termine und verlegt Unterlagen. Er findet sich in vertrauter Umgebung noch zurecht, braucht aber Erinnerungshilfen für Medikamente und Unterstützung bei Behördenpost. Körperlich ist er fit — seine Punkte kommen aus Modul 2 (kognitive Fähigkeiten) und Modul 6 (Alltagsgestaltung).
Leichte Mobilitätseinschränkung: Frau Krüger, 82, nutzt seit einem Sturz einen Rollator. Körperpflege schafft sie allein, aber Treppensteigen und Einkäufe erfordern Hilfe. Ihre Punkte kommen aus Modul 1 (Mobilität) und Modul 4 (Selbstversorgung).
Chronische Erkrankung: Herr Decker, 71, hat Diabetes, Bluthochdruck und eine Nierenerkrankung. Mehrere Medikamente täglich, regelmäßige Blutwerte, strenge Diät — die Organisation fällt ihm zunehmend schwer. Seine Punkte kommen vor allem aus Modul 5 (krankheits- und therapiebedingte Anforderungen).
Sehbehinderung: Frau Lorenz, 75, kann durch Makuladegeneration keine Medikamentenpackungen mehr lesen, stolpert über Hindernisse und braucht Hilfe beim Sortieren der Post. Ihre Beeinträchtigungen verteilen sich auf mehrere Module — Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.
Von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 — wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag?
Wenn sich der Zustand verschlechtert, sollten Sie über einen Höherstufungsantrag nachdenken. Der Sprung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 bedeutet einen erheblichen Zuwachs an Leistungen:
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | — | 347 EUR/Monat |
| Pflegesachleistung | — | 796 EUR/Monat |
| Tages-/Nachtpflege | — | 721 EUR/Monat |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | — | 3.539 EUR/Jahr |
| Entlastungsbetrag | 131 EUR/Monat | 131 EUR/Monat |
Ein Höherstufungsantrag ist sinnvoll, wenn der Entlastungsbetrag nicht mehr ausreicht — etwa weil Sie inzwischen regelmäßig Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden oder Nahrungsaufnahme benötigen. Typische Anlässe: ein Sturz mit Folgen, fortschreitende Demenz oder eine neue Diagnose.
Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse möglich. Wichtig: Ein Höherstufungsantrag kann nicht zu einer Herabstufung führen — Sie gehen kein Risiko ein. Führen Sie ein aktuelles Pflegetagebuch über mindestens 14 Tage und dokumentieren Sie die Verschlechterungen, besonders in Modul 4 (Selbstversorgung, 40 % Gewichtung).
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad ohne Anspruch auf Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und ohne Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Das Pflegegeld beginnt erst ab Pflegegrad 2 mit 347 EUR monatlich. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen stattdessen der Entlastungsbetrag von 131 EUR monatlich zur Verfügung, den Sie für anerkannte Alltagsunterstützung und hauswirtschaftliche Hilfe einsetzen können.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort, sondern sammeln sich an. Sie können das angesparte Guthaben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Wer den Entlastungsbetrag ein halbes Jahr nicht in Anspruch nimmt, hat dann 786 EUR (6 x 131 EUR) auf einmal zur Verfügung — etwa für eine intensivere Betreuungsphase oder einen größeren Haushaltsservice. Ab dem 1. Juli des Folgejahres verfallen die nicht genutzten Vorjahresbeträge.
Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?
Ja, unbedingt. Auch wenn kein Pflegegeld fließt, bringt Pflegegrad 1 konkrete finanzielle Vorteile: 131 EUR monatlich für Alltagsunterstützung (1.572 EUR im Jahr), 42 EUR monatlich für Pflegehilfsmittel und bis zu 4.180 EUR für Wohnumbauten. Hinzu kommen kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse. Und: Pflegegrad 1 ist die Eintrittskarte ins Pflegesystem. Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie unkompliziert eine Höherstufung beantragen — der Pflegegrad ist dann bereits anerkannt und die Pflegekasse kennt Ihren Fall.
Wie komme ich von Pflegegrad 1 auf 2?
Stellen Sie einen formlosen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse, sobald Sie eine Verschlechterung bemerken. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt. Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung. Sie benötigen mindestens 27 Punkte im NBA für Pflegegrad 2 (statt 12,5 bis unter 27 bei Pflegegrad 1). Bereiten Sie sich mit einem aktuellen Pflegetagebuch vor, sammeln Sie neue ärztliche Befunde und lassen Sie die Hauptpflegeperson beim Begutachtungstermin dabei sein. Eine Herabstufung durch den Höherstufungsantrag ist ausgeschlossen — Sie können nur gewinnen.
Quellen: §§ 14, 15, 36, 37, 40, 45, 45a, 45b, 45f SGB XI; Leistungsbeträge gültig ab 01.01.2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %); MD-Begutachtungsrichtlinien. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine persönliche Einschätzung wenden Sie sich an Ihren Pflegestützpunkt oder Ihre Pflegekasse.
Sie haben Fragen zur Pflege? Wir helfen Ihnen weiter.
Kostenloser Newsletter