Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegekasse 800 EUR Pflegegeld oder 1.859 EUR Sachleistung — kombinierbar nach § 38 SGB XI. Dazu kommen 1.685 EUR Tagespflege als separates Budget, 131 EUR Entlastungsbetrag und 3.539 EUR Jahresbetrag für Ausfall- und Kurzzeitpflege. Für viele Familien ist Pflegegrad 4 der Moment, an dem die Frage unausweichlich wird: häusliche Pflege oder Einrichtung?

Pflegegrad 4 ist ein einschneidender Schritt im Pflegeleben. Die betroffenen Menschen haben schwere Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit — viele benötigen rund um die Uhr Beaufsichtigung oder Unterstützung. Dieser Artikel erklärt alle Leistungen mit konkreten Beträgen, zeigt, wie Sie Budgets sinnvoll kombinieren, und hilft Ihnen bei der schwierigen Entscheidung zwischen häuslicher und stationärer Pflege. Die Grundlagen zu allen fünf Pflegegraden finden Sie in unserem Hauptartikel.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nach § 15 SGB XI entspricht das einer Gesamtpunktzahl von 70 bis unter 90 Punkten. Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.

Seit dem 1. Januar 2017 ersetzen fünf Pflegegrade das alte System der Pflegestufen. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — von der Mobilität über die kognitive Leistungsfähigkeit bis zur Alltagsgestaltung. Pflegegrad 4 umfasst rund 15 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 14 und 15 SGB XI.

Oberhalb von 90 Punkten beginnt Pflegegrad 5 — der höchste Grad, der für besondere Härtefälle mit vollständigem Verlust der Selbstständigkeit vorbehalten ist.

Typische Situationen bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 betrifft Menschen mit mehreren schweren Erkrankungen oder einem ausgeprägten Einzelleiden, das umfangreiche Unterstützung erfordert:

  • Schwere Demenz: Frau K., 84, erkennt Angehörige nicht mehr zuverlässig, verlässt nachts die Wohnung und kann Hunger und Durst nicht kommunizieren. Sie benötigt rund um die Uhr Beaufsichtigung.
  • ALS im mittleren Stadium: Herr M., 63, kann nicht mehr ohne Hilfe stehen oder sich setzen. Sprechen ist erschwert, Schlucken problematisch. Muskelfunktion schwindet; Beatmungsunterstützung zeichnet sich ab.
  • Schwerer Schlaganfall mit Halbseitenlähmung: Frau S., 72, ist auf den Rollstuhl angewiesen, kann weder Körperpflege noch Ernährung selbstständig sichern. Kognitive Einschränkungen durch aphasische Sprachstörung.
  • Fortgeschrittener Morbus Parkinson: Herr L., 78, hat ausgeprägte Starre und häufige Stürze, ist zwischenzeitlich bettlägerig und benötigt Hilfe bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens.

Alle ambulanten Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick

Zum 1. Januar 2025 wurden sämtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben. Die folgenden Beträge gelten für 2025 und 2026.

Leistung Betrag Rechtsgrundlage
Pflegegeld (Geldleistung) 800 EUR pro Monat § 37 SGB XI
Pflegesachleistung 1.859 EUR pro Monat § 36 SGB XI
Tages-/Nachtpflege 1.685 EUR pro Monat § 41 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 EUR pro Monat § 45b SGB XI
Wohngruppenzuschlag 224 EUR pro Monat § 45f SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 EUR pro Jahr § 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 EUR pro Monat § 40 SGB XI
Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.180 EUR je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Beratungseinsatz vierteljährlich, verpflichtend § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegeld, Sachleistung und Kombinationsleistung

Pflegegeld: 800 EUR monatlich

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten Sie, wenn Sie die Pflege nicht durch einen zugelassenen Pflegedienst, sondern durch eigene Angehörige oder ehrenamtliche Helfer sicherstellen. Die 800 EUR werden monatlich auf Ihr Konto überwiesen — ohne Verwendungsnachweis, aber mit einer Verpflichtung: Bei Pflegegrad 4 müssen Sie den Beratungseinsatz vierteljährlich (alle drei Monate) in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse schickt einen zugelassenen Pflegedienst vorbei, der die häusliche Pflege auf Qualität und Sicherheit prüft. Wer diesen Termin wiederholt versäumt, riskiert das Aussetzen des Pflegegelds.

Achtung: Bei Pflegegrad 4 gilt der vierteljährliche Rhythmus — nicht der halbjährliche wie bei den Pflegegraden 2 und 3.

Pflegesachleistung: 1.859 EUR monatlich

Wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab — bis zu 1.859 EUR pro Monat nach § 36 SGB XI. Diese Leistung deckt körperpflegische, hauswirtschaftliche und aktivierende Maßnahmen durch Fachkräfte ab. Bei Pflegegrad 4 reicht dieses Budget in vielen Regionen für mehrstündige tägliche Einsätze, aber nicht für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch den Dienst allein.

Kombinationsleistung: das Beste aus beiden Welten

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Sachleistung entscheiden. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt es, beide Leistungen anteilig zu nutzen. Das funktioniert so: Wenn Sie 60 % Ihrer Sachleistung durch den Pflegedienst ausschöpfen, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegelds — also 40 % × 800 EUR = 320 EUR.

Beispiel: Herr Weber hat Pflegegrad 4. Ein ambulanter Pflegedienst kommt täglich morgens und abends — die Abrechnung beläuft sich auf 930 EUR (50 % der Sachleistung). Herr Weber erhält zusätzlich 50 % des Pflegegelds: 400 EUR. Zusammen: 1.330 EUR monatlich aus der Pflegekasse, plus die Eigenleistung der Familie für die verbleibenden Pflegeaufgaben.

Tages- und Nachtpflege: ein separates Budget

Viele Familien wissen nicht, dass die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI ein vollständig eigenständiges Budget ist. Die 1.685 EUR monatlich kommen nicht aus dem Sachleistungsbudget — sie werden zusätzlich gewährt. Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen holen den Pflegebedürftigen tagsüber ab (oder betreuen ihn über Nacht), entlasten die Familie und ermöglichen Berufstätigkeit oder Erholung.

Bei Pflegegrad 4 ist das Tagespflege-Budget besonders wertvoll: Es erlaubt, die häusliche Pflege aufrechtzuerhalten, ohne die pflegenden Angehörigen zu überlasten. Gleichzeitig bleibt das Pflegegeld- oder Sachleistungsbudget für die häusliche Versorgung erhalten.

Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 EUR für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab dem 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI: 3.539 EUR pro Jahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam. Die bisherige Trennung in zwei separate Budgets entfällt. Sie können den gesamten Betrag flexibel einsetzen — für Urlaubs- oder Krankheitsvertretung der Pflegeperson (Verhinderungspflege) oder für vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung (Kurzzeitpflege).

Für pflegende Angehörige bedeutet das: Sie können sich bis zu vier Wochen im Jahr vertreten lassen, ohne das Pflegegeld vollständig zu verlieren — bei Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegelds weitergewährt. Der gemeinsame Jahresbetrag ist bei Pflegegrad 4 oft entscheidend für die Frage, ob die häusliche Pflege langfristig tragbar ist.

Die Entscheidung: Zu Hause oder Pflegeeinrichtung?

Pflegegrad 4 ist häufig der Punkt, an dem Familien diese Frage nicht mehr aufschieben können. Es ist eine der schwersten Entscheidungen im Pflegeleben — und sie hat finanzielle, emotionale und organisatorische Dimensionen.

Vollstationäre Pflege: Was zahlt die Pflegekasse?

Bei Einzug in ein Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse nach § 43 SGB XI einen pauschalen Eigenanteil. Für Pflegegrad 4 beträgt der Kassenbeitrag 1.775 EUR monatlich — zuzüglich eventueller Zuschläge bei längerer Verweildauer (nach 12, 24 und 36 Monaten steigen die Zuschläge stufenweise auf bis zu 100 % des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils).

Allerdings: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) liegt in vielen deutschen Pflegeheimen bei 2.000 bis 3.000 EUR monatlich — hinzu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die die Pflegekasse nicht trägt. Die Gesamtkosten in einer stationären Einrichtung betragen häufig 3.500 bis 5.000 EUR pro Monat. Wenn das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, muss das Sozialamt (Sozialhilfe nach § 65 SGB XII) einspringen.

Vor- und Nachteile im Vergleich

Kriterium Häusliche Pflege Pflegeeinrichtung
Vertraute Umgebung Ja — eigene Wohnung, eigene Gegenstände Nein — Umstellung auf Heimumgebung
24h-Versorgung Nur mit großem Aufwand / Kostenpunkt Strukturell sichergestellt
Belastung der Familie Hoch — oft Vollzeit-Pflege durch Angehörige Entlastung, Besuchsbeziehung bleibt
Monatliche Kosten (grob) Kassenleistungen bis ~3.800 EUR nutzbar Eigenanteil oft 1.500–3.000 EUR zusätzlich
Soziale Kontakte Abhängig von Mobilität und Besuchsfrequenz Strukturierte Tagesaktivitäten im Heim
Flexibilität Hoch — individuelle Pflege möglich Heimstruktur mit festen Abläufen

Eine ehrliche Einschätzung: Bei Pflegegrad 4 sind die Grenzen häuslicher Pflege oft erreicht, wenn die Pflegeperson selbst erkrankt, wenn nächtliche Pflege dauerhaft erforderlich wird oder wenn die pflegebedürftige Person selbst- oder fremdgefährdende Verhaltensweisen zeigt (z. B. bei schwerer Demenz). Der Gang in die Einrichtung ist kein Versagen — er ist manchmal der fürsorglichste Schritt.

Alternative: ambulant betreute Wohngruppe

Zwischen häuslicher Einzelpflege und stationärem Heim liegt eine oft übersehene Option: die ambulant betreute Pflege-WG. Hier leben mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen, teilen sich eine Präsenzkraft und beziehen weiterhin alle ambulanten Kassenleistungen. Der Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI in Höhe von 224 EUR monatlich ist ein zusätzlicher Anreiz. Mehr zu ambulanten Wohngruppen finden Sie in unserem Hauptartikel zu den Pflegegraden.

Pflegegrad 3 im Vergleich zu Pflegegrad 4

Leistung Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Punkte NBA 47,5 bis unter 70 70 bis unter 90
Pflegegeld 573 EUR/Monat 800 EUR/Monat
Pflegesachleistung 1.363 EUR/Monat 1.859 EUR/Monat
Tages-/Nachtpflege 1.363 EUR/Monat 1.685 EUR/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 EUR/Jahr 3.539 EUR/Jahr
Entlastungsbetrag 131 EUR/Monat 131 EUR/Monat
Beratungseinsatz halbjährlich (Pflicht) vierteljährlich (Pflicht)
Stationär (Kassenbeitrag) 1.775 EUR/Monat 1.775 EUR/Monat

Der auffälligste Unterschied: Pflegegeld und Sachleistung steigen deutlich, und der Beratungseinsatz wechselt von halbjährlich auf vierteljährlich. Der Kassenbeitrag für vollstationäre Pflege ist identisch — der Unterschied in der Einrichtung liegt dann im einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, nicht im Kassenbeitrag.

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Höherstufung auf Pflegegrad 4 oder eine erneute Begutachtung sinnvoll ist, finden Sie alle Schritte in unserem Artikel Pflegegrad beantragen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 4?

Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie kombinieren. Das Pflegegeld beträgt 800 EUR monatlich (§ 37 SGB XI) — diesen Betrag erhalten Sie, wenn Angehörige oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Setzt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege um, stehen 1.859 EUR Sachleistung pro Monat zur Verfügung (§ 36 SGB XI). Zusätzlich dazu gibt es unabhängig von der gewählten Variante: 131 EUR Entlastungsbetrag, 1.685 EUR Tagespflege-Budget, 42 EUR für Pflegehilfsmittel und den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 EUR für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Im optimalen Zusammenspiel aller ambulanten Leistungen können Familien im Jahr über 50.000 EUR an Kassenleistungen mobilisieren.

Lohnt sich ein Pflegeheim bei Pflegegrad 4?

Finanziell nicht automatisch. Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege (§ 43 SGB XI) einen Pauschalbetrag von 1.775 EUR monatlich — unabhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt (Pflegegrade 2–5 erhalten denselben Betrag). Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil — der Betrag, den der Pflegebedürftige selbst zahlt — liegt in vielen Heimen bei 2.000 bis 3.000 EUR monatlich, zuzüglich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Insgesamt können Heimkosten 3.500 bis 5.000 EUR pro Monat betragen. Häusliche Pflege ist deshalb bei Pflegegrad 4 oft günstiger für die Familie — wenn die Pflegesituation organisatorisch beherrschbar bleibt. Die eigentliche Frage ist weniger finanziell als menschlich: Ist die häusliche Pflege auf Dauer zu leisten, ohne Pflegepersonen zu schaden?

Wie oft ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 Pflicht?

Bei Pflegegrad 4 ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vierteljährlich verpflichtend — also alle drei Monate. Das ist häufiger als bei den Pflegegraden 2 und 3 (dort halbjährlich). Den Termin vereinbaren Sie mit einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle. Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos; der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Versäumen Sie den Termin wiederholt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Nutzen Sie den Besuch aktiv: Der Pflegedienst kann die häusliche Versorgung einschätzen, Verbesserungen vorschlagen und bei Bedarf auf eine Höherstufung hinweisen.

Kann ich von Pflegegrad 4 auf Pflegegrad 5 hochgestuft werden?

Ja, wenn sich Ihre Selbstständigkeit weiter verschlechtert und Sie im NBA-Assessment mindestens 90 Punkte erreichen. Pflegegrad 5 ist für besondere Härtefälle vorbehalten — Menschen, die vollständig von Pflegepersonen abhängig sind und bei denen lebenserhaltende Maßnahmen (z. B. Beatmung, Sondenernährung) erforderlich sind. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 5: 990 EUR Pflegegeld oder 2.299 EUR Sachleistung monatlich. Einen Höherstufungsantrag stellen Sie formlos schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse — ein Rückstufungsrisiko besteht nicht. Bereiten Sie sich mit einem aktuellen Pflegetagebuch und neuen ärztlichen Befunden vor, und lassen Sie die Hauptpflegeperson beim Begutachtungstermin anwesend sein.


Quellen: §§ 14, 15, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 45b, 45f SGB XI; Leistungsbeträge gültig ab 01.01.2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %); MD-Begutachtungsrichtlinien. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Für eine persönliche Einschätzung wenden Sie sich an Ihren Pflegestützpunkt oder Ihre Pflegekasse.