Bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse 990 EUR Pflegegeld oder 2.299 EUR Sachleistung — das gesetzliche Maximum. Dazu kommen 2.085 EUR Tagespflege als separates Budget, 131 EUR Entlastungsbetrag und 3.539 EUR Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und bleibt den schwersten Fällen vorbehalten: Wachkoma, fortgeschrittene ALS, schwere Querschnittlähmung.

Pflegegrad 5 ist das Ende der Skala — und zugleich ein Pflegezustand, der Familien und professionelle Pflegeteams an ihre äußersten Grenzen bringt. Dieser Artikel erklärt alle Leistungsbeträge mit konkreten Zahlen, erläutert die wichtige Sonderregel der besonderen Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI, zeigt, wie häusliche Versorgung trotz höchstem Pflegebedarf gelingen kann, und vergleicht die Situation mit Pflegegrad 4. Die Grundlagen zu allen fünf Pflegegraden finden Sie in unserem Hauptartikel.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nach § 15 SGB XI entspricht das in der Regel einer Gesamtpunktzahl von mindestens 90 Punkten. Betroffene sind in allen Lebensbereichen vollständig auf fremde Unterstützung angewiesen — häufig einschließlich lebenserhaltender Maßnahmen wie maschineller Beatmung oder Sondenernährung.

Pflegegrad 5 macht in Deutschland nur etwa 5 bis 10 % aller Pflegebedürftigen aus. Es ist der seltenste und intensivste Pflegegrad. Wer Pflegegrad 5 hat, benötigt typischerweise eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung, die weit über das hinausgeht, was Pflegekassen allein finanzieren können.

Die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI

Pflegegrad 5 kann ausnahmsweise auch mit weniger als 90 Punkten erreicht werden — dann nämlich, wenn eine sogenannte besondere Bedarfskonstellation vorliegt. Diese Sonderregelung in § 15 Abs. 4 SGB XI greift, wenn das NBA-Punktesystem die tatsächliche Schwere des Pflegebedarfs nicht vollständig abbilden kann.

Konkret bedeutet das: Die besondere Bedarfskonstellation liegt vor, wenn sowohl Arme als auch Beine dauerhaft gebrauchsunfähig sind — also ein vollständiger Verlust der Funktion aller vier Extremitäten besteht. In diesen Fällen ist der Versorgungsaufwand so außergewöhnlich hoch, dass die Einstufung in Pflegegrad 5 unabhängig vom Punkteergebnis gerechtfertigt ist.

Typische Konstellationen, die diese Sonderregel auslösen:

  • Hohe Querschnittlähmung (Tetraplegie): vollständiger Ausfall aller vier Extremitäten durch Verletzung oder Erkrankung des Halswirbelsäulenbereichs
  • Wachkoma (apallisches Syndrom): bewusstlose, vegetative Zustandsform nach schwerem Hirnschaden — der Betroffene reagiert nicht bewusst auf die Umgebung
  • Locked-in-Syndrom: vollständige Lähmung aller willkürlichen Muskeln bei erhaltenem Bewusstsein — Kommunikation nur über Augenbewegungen möglich
  • Endstadium ALS: fortgeschrittene amyotrophe Lateralsklerose mit vollständigem Verlust der Motorik und oft notwendiger Beatmung

Diese Sonderregelung ist wichtig zu kennen: Wenn eine Begutachtung knapp unter 90 Punkten endet, aber die Gebrauchsunfähigkeit aller Extremitäten vorliegt, sollte ausdrücklich auf § 15 Abs. 4 SGB XI hingewiesen werden — und wenn nötig, Widerspruch eingelegt werden. Alles zum Antragsverfahren lesen Sie in unserem Artikel Pflegegrad beantragen.

Alle ambulanten Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick

Zum 1. Januar 2025 wurden sämtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 % angehoben. Die folgenden Beträge gelten für 2025 und 2026 und stellen die gesetzlichen Höchstbeträge dar — höhere Leistungen sind im deutschen Pflegeversicherungsrecht nicht vorgesehen.

Leistung Betrag Rechtsgrundlage
Pflegegeld (Geldleistung) 990 EUR pro Monat § 37 SGB XI
Pflegesachleistung 2.299 EUR pro Monat § 36 SGB XI
Tages-/Nachtpflege 2.085 EUR pro Monat § 41 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 EUR pro Monat § 45b SGB XI
Wohngruppenzuschlag 224 EUR pro Monat § 45f SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag (seit 01.07.2025) 3.539 EUR pro Jahr § 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 EUR pro Monat § 40 SGB XI
Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.180 EUR je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Beratungseinsatz vierteljährlich, verpflichtend § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegeld, Sachleistung und Kombinationsleistung

Pflegegeld: 990 EUR monatlich

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist die höchste Geldleistung im deutschen Pflegeversicherungsrecht: 990 EUR pro Monat, ausgezahlt ohne Verwendungsnachweis, wenn Angehörige oder selbst organisierte Pflegepersonen die Pflege übernehmen. Verpflichtend: der vierteljährliche Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI — ein zugelassener Pflegedienst überprüft alle drei Monate die häusliche Pflegesituation. Wer diesen Termin wiederholt versäumt, riskiert Kürzung oder Einstellung des Pflegegelds.

Pflegesachleistung: 2.299 EUR monatlich

Wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab — bis zu 2.299 EUR monatlich nach § 36 SGB XI. Das ist das gesetzliche Maximum für ambulante Sachleistungen. Bei intensivpflegerischen Situationen reicht dieses Budget allein oft nicht für eine vollständige Rund-um-die-Uhr-Versorgung — hier ergänzt die Behandlungspflege der Krankenversicherung nach § 37 SGB V.

Kombinationsleistung: anteilig kombinierbar

Auch bei Pflegegrad 5 gilt die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Pflegegeld und Sachleistung können anteilig kombiniert werden. Schöpft der Pflegedienst 70 % der Sachleistung aus, erhalten Sie noch 30 % des Pflegegelds — 30 % × 990 EUR = 297 EUR monatlich. So lassen sich professionelle Dienste und familiäre Pflege finanziell verbinden.

Tages- und Nachtpflege: ein vollständig eigenständiges Budget

Die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI ist ein separates Budget, das unabhängig von Pflegegeld und Sachleistung gewährt wird: 2.085 EUR monatlich — das zweithöchste Budget nach der Sachleistung und vollständig zusätzlich nutzbar. Eine Tagespflegeeinrichtung holt den Pflegebedürftigen tagsüber ab, versorgt ihn fachpflegerisch und bringt ihn abends zurück. Das entlastet die Pflegeperson und ermöglicht manchen Angehörigen überhaupt erst, berufstätig zu bleiben oder eigene Kraft zu sammeln.

Bei Pflegegrad 5 ist dieses Budget besonders bedeutsam: Es erlaubt, die häusliche Versorgung strukturell zu stützen, ohne auf das Sachleistungs- oder Pflegegeldbudget zurückgreifen zu müssen.

Vollstationäre Pflege: Was zahlt die Pflegekasse?

Bei Einzug in ein Pflegeheim zahlt die Pflegekasse nach § 43 SGB XI 2.005 EUR monatlich — der höchste Kassenbeitrag im deutschen Pflegeversicherungsrecht, ausschließlich für Pflegegrad 5. Nach 12, 24 und 36 Monaten Verweildauer kommen stufenweise Zuschläge auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) hinzu. Gleichwohl verbleiben erhebliche Eigenkosten: EEE plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten führen in vielen Einrichtungen zu Gesamtkosten von 4.000 bis 6.000 EUR monatlich. Wer das aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht decken kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe nach § 65 SGB XII — das ist für einen relevanten Teil der Pflegegrad-5-Fälle Alltag.

Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5 — ist das möglich?

Ja — aber nur mit einem gut organisierten Leistungsmix. Viele Menschen mit Pflegegrad 5 werden zu Hause versorgt, teils auf ausdrücklichen eigenen Wunsch. Drei Bausteine tragen das:

SGB-XI-Leistungen: Sachleistung (2.299 EUR), Tagespflege als separates Budget (2.085 EUR) und der gemeinsame Jahresbetrag (3.539 EUR) bilden das Gerüst. Im Zusammenspiel aller ambulanten Budgets lassen sich jährlich über 60.000 EUR mobilisieren.

Behandlungspflege (SGB V): Beatmung, Katheterversorgung, Tracheostomapflege — das ist Behandlungspflege nach § 37 SGB V, finanziert von der Krankenversicherung, nicht von der Pflegeversicherung. Diese Leistungen sind zusätzlich beantragbar und machen bei intensivpflegerisch versorgten Menschen oft den größten Finanzierungsposten aus.

Koordination: Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 gelingt nur, wenn eine hauptverantwortliche Pflegeperson Pflegedienst, Hausarzt und Angehörige koordiniert. Die Pflegekasse muss auf Wunsch Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten — ein Recht, das Sie aktiv einfordern sollten.

Typische Situationen bei Pflegegrad 5

  • Wachkoma: Vollständiger Bewusstseinsverlust nach schwerem Hirnschaden, PEG-Sonde, intensive Lagerungspflege — oft häuslich mit Fachpflegedienst und familiärer Nachtversorgung organisiert.
  • Hohe Querschnittlähmung (Tetraplegie): Vollständiger Ausfall aller vier Extremitäten, häufig mit Beatmungsassistenz. Behandlungspflege nach § 37 SGB V deckt den Großteil der Fachpflegestunden ab.
  • Endstadium ALS: Vollständiger Verlust von Sprache, Schlucken und Eigenatmung. Nichtinvasive Beatmung, PEG-Sonde — häusliche Versorgung auf ausdrücklichen Patientenwunsch mit mehreren Pflegediensten möglich.
  • Schwere Mehrfachbehinderung: Vollständige Pflegebedürftigkeit seit Geburt oder Kindheit — oft in ambulant betreuten Wohngruppen, die den Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI nutzen.

Pflegegrad 4 im Vergleich zu Pflegegrad 5

Leistung Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Punkte NBA 70 bis unter 90 ab 90 (oder besondere Bedarfskonstellation)
Pflegegeld 800 EUR/Monat 990 EUR/Monat
Pflegesachleistung 1.859 EUR/Monat 2.299 EUR/Monat
Tages-/Nachtpflege 1.685 EUR/Monat 2.085 EUR/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 EUR/Jahr 3.539 EUR/Jahr
Entlastungsbetrag 131 EUR/Monat 131 EUR/Monat
Beratungseinsatz vierteljährlich (Pflicht) vierteljährlich (Pflicht)
Stationär (Kassenbeitrag § 43) 1.775 EUR/Monat 2.005 EUR/Monat
Anteil an allen Pflegegraden ca. 15 % ca. 5–10 %

Pflegegrad 5 bringt bei Sachleistung (+440 EUR/Monat), Tagespflege (+400 EUR/Monat) und dem Kassenbeitrag für stationäre Pflege (+230 EUR/Monat) spürbar höhere Beträge. Entlastungsbetrag und gemeinsamer Jahresbetrag sind identisch. Hinzu kommt die Sonderregel der besonderen Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI — die es bei Pflegegrad 4 nicht gibt.

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 sinnvoll ist, finden Sie alle Schritte in unserem Artikel Pflegegrad beantragen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 5?

Das gesetzliche Maximum: 990 EUR Pflegegeld monatlich (§ 37 SGB XI), wenn Angehörige oder selbst organisierte Pflegepersonen die Pflege übernehmen. Alternativ 2.299 EUR Pflegesachleistung monatlich (§ 36 SGB XI) für einen zugelassenen Pflegedienst — oder eine anteilige Kombination beider Leistungen nach § 38 SGB XI. Zusätzlich und unabhängig davon: 2.085 EUR Tagespflegebudget (§ 41), 131 EUR Entlastungsbetrag (§ 45b), 42 EUR Pflegehilfsmittel (§ 40) und 3.539 EUR gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a). Wer alle ambulanten Leistungen konsequent nutzt, kann im Jahr über 60.000 EUR an Pflegeversicherungsleistungen einsetzen — zuzüglich möglicher Behandlungspflegeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37 SGB V.

Was ist die besondere Bedarfskonstellation bei Pflegegrad 5?

Normalerweise setzt Pflegegrad 5 mindestens 90 Punkte im NBA-Assessment voraus. Die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4 SGB XI erlaubt eine Ausnahme: Wenn sowohl die Arme als auch die Beine eines Menschen dauerhaft gebrauchsunfähig sind, kann Pflegegrad 5 auch mit einer geringeren Punktzahl vergeben werden. Diese Regelung schließt die Lücken des Punktesystems für Fälle, in denen der tatsächliche Pflegeaufwand die berechneten Werte übersteigt — typischerweise bei hoher Querschnittlähmung, Wachkoma, Locked-in-Syndrom oder endstadiger ALS. Wenn Ihnen diese Konstellation bekannt vorkommt und die Begutachtung knapp unter 90 Punkten endete, lohnt sich ein Widerspruch mit Verweis auf § 15 Abs. 4 SGB XI und einer fachärztlichen Stellungnahme.

Kann man mit Pflegegrad 5 zu Hause leben?

Ja — das ist möglich, aber nicht einfach zu organisieren. Entscheidend ist die Kombination aus ambulanter Sachleistung (2.299 EUR), Tagespflege als separatem Budget (2.085 EUR) und — bei medizinischem Bedarf — Behandlungspflege der Krankenversicherung nach § 37 SGB V. Viele intensivpflegerische Leistungen wie Beatmungsunterstützung, Katheterversorgung oder Wundversorgung finanziert die GKV zusätzlich zur Pflegeversicherung. Für pflegende Angehörige ist der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 EUR (§ 42a SGB XI) wichtig: Er ermöglicht Urlaubs- und Krankheitsvertretung, ohne die Pflegesituation zu gefährden. Gut organisiert, mit professionellem Dienst, familiärer Mitarbeit und gegebenenfalls einer ambulant betreuten Wohngruppe (§ 45f SGB XI), ist häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 für viele Menschen die bevorzugte und würdevollere Lösung.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 5?

Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege nach § 43 SGB XI 2.005 EUR monatlich — das ist der höchste Kassenbeitrag in der stationären Pflege und gilt ausschließlich für Pflegegrad 5. Gleichwohl bleibt in den meisten Einrichtungen eine erhebliche Eigenbeteiligung: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) liegt deutschlandweit im Durchschnitt bei rund 1.000 bis 2.500 EUR monatlich, hinzu kommen Unterkunft (ca. 500–800 EUR), Verpflegung (ca. 300–500 EUR) und Investitionskosten (ca. 200–500 EUR). In der Summe sind Heimkosten von 4.000 bis 6.000 EUR und mehr pro Monat keine Seltenheit. Nach einer Heimverweildauer von 12 Monaten erhöht die Pflegekasse automatisch ihren Zuschlag auf den EEE — nach 24 und 36 Monaten nochmals. Wer diese Summen nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann, hat Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe nach § 65 SGB XII beim zuständigen Sozialamt.


Quellen: §§ 14, 15, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 43, 45b, 45f SGB XI; § 37 SGB V; Leistungsbeträge gültig ab 01.01.2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %); MD-Begutachtungsrichtlinien. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Für eine persönliche Einschätzung wenden Sie sich an Ihren Pflegestützpunkt oder Ihre Pflegekasse.