Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie monatlich 599 EUR Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder bis zu 1.497 EUR Sachleistung (§ 36 SGB XI) — und weitere Budgets für Tages- und Nachtpflege (1.357 EUR), Entlastungsbetrag (131 EUR), Wohngruppenzuschlag (224 EUR) sowie einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 EUR. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 (PUEG +4,5 %).

Pflegegrad 3 ist das Mittelfeld der fünf Pflegegrade — die Beeinträchtigung ist bereits erheblich, und für viele Familien stellt sich jetzt erstmals ernsthaft die Frage, ob die häusliche Versorgung noch trägt oder ob professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine ambulante Wohngruppe nötig wird. Dieser Artikel erklärt alle Leistungen im Detail, mit Rechenbeispielen und typischen Situationen. Die Grundlagen zu allen fünf Pflegegraden finden Sie in unserem Hauptartikel. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, erläutert unser Artikel zur Antragstellung Schritt für Schritt.

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nach § 15 SGB XI entspricht das einer Gesamtpunktzahl von 47,5 bis unter 70 Punkten. Betroffene können wesentliche Alltagshandlungen nicht mehr selbstständig durchführen und sind auf regelmäßige, oft mehrfach täglich notwendige Unterstützung angewiesen.

Der Medizinische Dienst (MD) bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 % die höchste Gewichtung.

Pflegegrad 3 umfasst rund 25 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland — er ist damit der am häufigsten vergebene Pflegegrad im mittleren Bereich. Ab 70 Punkten beginnt Pflegegrad 4 mit nochmals erhöhten Leistungen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick

Leistung Betrag Rechtsgrundlage
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 599 EUR pro Monat § 37 SGB XI
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) 1.497 EUR pro Monat § 36 SGB XI
Tages- und Nachtpflege (eigenständiges Budget) 1.357 EUR pro Monat § 41 SGB XI
Entlastungsbetrag 131 EUR pro Monat § 45b SGB XI
Wohngruppenzuschlag 224 EUR pro Monat § 45f SGB XI
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) 3.539 EUR pro Jahr § 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 EUR pro Monat § 40 SGB XI
Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.180 EUR je Maßnahme § 40 Abs. 4 SGB XI
Beratungseinsatz halbjährlich Pflicht (bei Pflegegeld) § 37 Abs. 3 SGB XI

Alle Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025 gemäß der PUEG-Anpassung (+4,5 %).

Pflegegeld oder Sachleistung — was passt wann?

Die wichtigste Entscheidung bei Pflegegrad 3 ist die Wahl zwischen Pflegegeld (§ 37 SGB XI) und Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Beide schließen sich nicht aus — sie lassen sich auch kombinieren.

Pflegegeld (599 EUR monatlich) erhalten Sie, wenn die Pflege vollständig durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen ohne professionellen Pflegedienst erbracht wird. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an die Pflegeperson weitergegeben werden. Voraussetzung: Sie müssen zweimal jährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst absolvieren (§ 37 Abs. 3 SGB XI) — dieser ist kostenlos und dient der Qualitätssicherung. Bei Pflegegrad 3 und 4 ist der Turnus halbjährlich, bei Pflegegrad 5 vierteljährlich.

Pflegesachleistung (1.497 EUR monatlich) erhalten Sie, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst; Sie zahlen nur eine Differenz, falls die vereinbarten Leistungen über dem Höchstbetrag liegen. Sachleistungen umfassen Körperpflege (Waschen, Duschen, Rasieren), Ernährung (Hilfe beim Essen), Mobilität (Ankleiden, Aufstehen, Bettlägerigkeit) und Begleitung.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung zugleich (§ 38 SGB XI)

Sie müssen sich nicht vollständig für eine Option entscheiden. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt es, Sachleistung und Pflegegeld anteilig zu nutzen. Das Verhältnis legen Sie frei fest. Der nicht genutzte Anteil der Sachleistung wird proportional als Pflegegeld ausgezahlt.

Rechenbeispiel — 60 % Sachleistung, 40 % Pflegegeld:

  • Sachleistungsanteil: 60 % von 1.497 EUR = 898,20 EUR für den Pflegedienst
  • Pflegegeldanteil: 40 % von 599 EUR = 239,60 EUR an die Pflegeperson
  • Gesamtleistung: 898,20 EUR + 239,60 EUR = 1.137,80 EUR

Diese Kombination ist besonders sinnvoll, wenn ein Pflegedienst die Grundpflege morgens und abends übernimmt, tagsüber aber Angehörige da sind und diese für ihre Unterstützung eine Anerkennung erhalten sollen. Das Verhältnis kann jederzeit neu festgelegt werden — melden Sie die Änderung formlos bei Ihrer Pflegekasse.

Das WG-Modell: ambulante Pflege-WG bei Pflegegrad 3

Für viele Menschen mit Pflegegrad 3 ist die ambulant betreute Wohngruppe (Pflege-WG) eine attraktive Alternative zur häuslichen Einzelversorgung oder zum Pflegeheim. Im WG-Modell lassen sich mehrere Leistungsbudgets kombinieren:

Leistung Betrag monatlich
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) 1.497 EUR
Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI) 224 EUR
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 131 EUR
Summe SGB XI (monatlich) 1.852 EUR

Hinzu kommt die Behandlungspflege nach SGB V (zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandwechsel, Insulingaben), die separat über die Krankenkasse abgerechnet wird und das obige Budget nicht belastet. Voraussetzung für den Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI): Mindestens drei pflegebedürftige Personen leben in der WG und teilen sich eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft. Die WG muss ambulant organisiert sein — kein vollstationäres Heim.

Gegenüber dem vollstationären Pflegeheim bietet das WG-Modell oft eine wohnlichere Umgebung, mehr Selbstbestimmung und — abhängig von Region und Träger — eine günstigere Eigenleistung. Eine belastbare Vergleichsrechnung sollten Sie immer auf Basis der konkreten Einrichtung vor Ort aufstellen.

Tages- und Nachtpflege: ein eigenständiges Budget

Die Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI ist bei Pflegegrad 3 ein eigenes Budget von 1.357 EUR monatlich. Es steht zusätzlich zur Sachleistung und zum Pflegegeld zur Verfügung — es wird also nicht angerechnet und mindert das andere Budget nicht.

In der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige tagsüber Zeit in einer Einrichtung (Betreuung, Mahlzeiten, Beschäftigung, pflegerische Versorgung) und kehren abends nach Hause zurück. Das entlastet pflegende Angehörige erheblich und sichert soziale Kontakte — ohne Heimumzug. Fahrtkosten zur Tagespflege werden separat bezuschusst. Eine Kombination mit Pflegedienst und Pflegegeldanteil ist ausdrücklich möglich; Ihre Pflegekasse klärt die optimale Aufteilung für Ihre Situation.

Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab dem 1. Juli 2025 werden die bislang getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 EUR (§ 42a SGB XI) zusammengeführt. Sie können diesen Betrag flexibel nutzen — entweder vollständig für die Verhinderungspflege (wenn Ihre Hauptpflegeperson krank oder im Urlaub ist), vollständig für die Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt) oder in beliebiger Aufteilung für beides.

Dieser Topf kann damit zum Beispiel bis zu sechs Wochen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung teilfinanzieren oder mehrere Urlaube der pflegenden Angehörigen im Jahr abdecken. Der Jahresbetrag gilt pro Kalenderjahr; nicht genutzte Anteile werden nicht übertragen.

Typische Situationen für Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 entsteht durch sehr unterschiedliche Erkrankungsbilder. Gemeinsam ist, dass die Selbstständigkeit in zentralen Alltagsbereichen bereits erheblich eingeschränkt ist und regelmäßige, oft intensive Unterstützung mehrfach täglich notwendig ist.

Mittelschwere Demenz mit Verhaltensauffälligkeiten: Herr Meier, 81, findet sich auch in bekannter Umgebung kaum noch zurecht, schläft tagsüber und ist nachts unruhig, verlässt die Wohnung ohne Orientierung. Er braucht durchgehende Aufsicht, Hilfe bei allen Mahlzeiten und vollständige Übernahme der Körperpflege. Die hohe Punktzahl kommt vor allem aus Modul 2 (kognitive Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen).

Multiple Sklerose im früh-mittleren Stadium: Frau Schäfer, 58, hat ausgeprägte Spastik beider Beine und Fatigue-Episoden. Sie kann kurze Strecken mit Rollstuhl zurücklegen, braucht aber vollständige Unterstützung beim Duschen, Ankleiden und bei der Nahrungsaufnahme. Ihre Punkte stammen aus Modul 1 (Mobilität) und Modul 4 (Selbstversorgung).

Schwere Mobilitätseinschränkung nach Schlaganfall: Herr Becker, 74, hat nach einem Schlaganfall eine halbseitige Lähmung. Er ist mit Unterstützung gehfähig, kann die betroffene Seite aber nicht zuverlässig einsetzen. Körperpflege, Ankleiden und Nahrungsaufnahme erfordern tägliche Hilfe. Die Pflegeperson ist zweimal täglich notwendig — morgens und abends.

Pflegegrad 2 und 3 im Vergleich

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegegeld (§ 37) 347 EUR/Monat 599 EUR/Monat
Sachleistung (§ 36) 796 EUR/Monat 1.497 EUR/Monat
Tages-/Nachtpflege (§ 41) 721 EUR/Monat 1.357 EUR/Monat
Entlastungsbetrag (§ 45b) 131 EUR/Monat 131 EUR/Monat
Wohngruppenzuschlag (§ 45f) 224 EUR/Monat 224 EUR/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a) 3.539 EUR/Jahr 3.539 EUR/Jahr
Punkte im NBA 27 bis < 47,5 47,5 bis < 70

Der Sprung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 ist bei den zentralen Leistungen erheblich: Das Pflegegeld steigt um rund 73 %, die Sachleistung fast verdoppelt sich. Wenn sich der Pflegebedarf bei Ihnen oder einem Angehörigen mit Pflegegrad 2 deutlich erhöht hat — besonders durch Verschlechterung bei Körperpflege, Mobilität oder Verhaltensauffälligkeiten — lohnt es sich, einen Höherstufungsantrag zu stellen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 3?

Das hängt davon ab, wie die Pflege organisiert ist. Wenn Angehörige die gesamte Pflege übernehmen, erhalten Sie 599 EUR Pflegegeld monatlich (§ 37 SGB XI). Wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird, stehen bis zu 1.497 EUR Sachleistung pro Monat zur Verfügung (§ 36 SGB XI). Zusätzlich zum jeweiligen Hauptbudget kommen der Entlastungsbetrag (131 EUR, § 45b SGB XI), Pflegehilfsmittel (42 EUR monatlich) und das eigenständige Budget für Tages- und Nachtpflege (1.357 EUR, § 41 SGB XI). Im WG-Modell sind es 1.852 EUR monatlich aus SGB XI allein — zuzüglich Behandlungspflege nach SGB V.

Was kostet ein Pflegedienst bei Pflegegrad 3?

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 EUR monatlich für ambulante Pflegeleistungen (§ 36 SGB XI). Die tatsächlichen Kosten eines Pflegedienstes variieren stark nach Region, Träger und Leistungsumfang. Wenn die vereinbarten Leistungen den Sachleistungsbetrag überschreiten, tragen Sie den Differenzbetrag selbst. Viele Pflegedienste können Ihnen im Beratungsgespräch aufzeigen, welches Leistungspaket innerhalb des Sachleistungsbudgets möglich ist — fragen Sie mehrere Anbieter an und vergleichen Sie. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 EUR, der für haushaltsnahe Dienste eingesetzt werden kann und den Pflegedienst nicht belastet.

Kann ich Tagespflege und Pflegegeld gleichzeitig nutzen?

Ja. Die Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) ist ein eigenständiges Budget von 1.357 EUR monatlich und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Sie können also gleichzeitig Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige zu Hause beziehen und das Tagespflegebudget für Tage in einer Tageseinrichtung nutzen. Wird Pflegegeld zusammen mit Tagespflege genutzt, bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten, solange die Sachleistung nicht in Anspruch genommen wird. Beziehen Sie Sachleistung und Tagespflege, gelten besondere Anrechnungsregeln — Ihre Pflegekasse klärt dies individuell.

Wann lohnt sich eine Pflege-WG bei Pflegegrad 3?

Eine ambulante Pflege-WG lohnt sich bei Pflegegrad 3 vor allem dann, wenn die häusliche Versorgung durch Angehörige an ihre Grenzen stößt, ein Pflegeheim aber noch nicht notwendig oder gewünscht ist. Im WG-Modell lassen sich 1.852 EUR monatlich aus SGB XI kombinieren: Sachleistung (1.497 EUR) + Wohngruppenzuschlag (224 EUR) + Entlastungsbetrag (131 EUR). Dazu kommt Behandlungspflege nach SGB V separat. Vorteil gegenüber dem Heim: ambulante Rechtsstruktur, oft mehr Selbstbestimmung, gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Bewohnern. Ob das WG-Modell günstiger ist als ein Pflegeheim, hängt vom Eigenanteil der jeweiligen Einrichtung ab — ein direkter Vergleich auf Basis konkreter Angebote ist unerlässlich.


Quellen: §§ 14, 15, 36, 37, 38, 40, 41, 42a, 45b, 45f SGB XI; Leistungsbeträge gültig ab 01.01.2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %); MD-Begutachtungsrichtlinien. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine persönliche Einschätzung wenden Sie sich an Ihren Pflegestützpunkt oder Ihre Pflegekasse.