Pflege kostet 2026 je nach Wohnform zwischen 0 und über 5.000 EUR monatlich — die Pflegekasse übernimmt aber einen erheblichen Teil. Wie hoch Ihr Eigenanteil tatsächlich ausfällt, hängt von Pflegegrad, Wohnform und davon ab, welche Leistungsbausteine Sie kombinieren. Dieser Überblick zeigt alle Zahlen, alle gesetzlichen Ansprüche und alle Stellschrauben.

Was zahlt die Pflegekasse? — Alle Leistungen im Überblick

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Das ist der entscheidende Unterschied zur Krankenversicherung: Die Kasse deckt einen definierten Beitrag — aber keinen Vollschutz. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, hat Anspruch auf die folgenden Leistungen. Alle Beträge gelten ab 01.01.2025 nach der PUEG-Erhöhung um 4,5 Prozent.

Ambulante Leistungen (häusliche Pflege)

Leistung Rechtsgrundlage PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (Angehörige pflegen selbst) § 37 SGB XI 347 EUR 599 EUR 800 EUR 990 EUR
Sachleistung (zugelassener Pflegedienst) § 36 SGB XI 796 EUR 1.497 EUR 1.859 EUR 2.299 EUR
Tagespflege § 41 SGB XI 721 EUR 1.357 EUR 1.685 EUR 2.085 EUR
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI 131 EUR 131 EUR 131 EUR 131 EUR 131 EUR
Wohngruppenzuschlag (ambulante WG) § 45f SGB XI 224 EUR 224 EUR 224 EUR 224 EUR
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch § 40 Abs. 2 SGB XI 42 EUR 42 EUR 42 EUR 42 EUR
Wohnumfeldverbesserung (einmalig je Maßnahme) § 40 Abs. 4 SGB XI bis 4.180 EUR bis 4.180 EUR bis 4.180 EUR bis 4.180 EUR
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) § 42a SGB XI (ab 01.07.2025) 3.539 EUR/Jahr (flexibel aufzuteilen)

Stationäre Leistungen (Pflegeheim)

Pflegegrad Kassenbeitrag stationär (§ 43 SGB XI)
Pflegegrad 2 ca. 770 EUR/Monat
Pflegegrad 3 ca. 1.262 EUR/Monat
Pflegegrad 4 ca. 1.775 EUR/Monat
Pflegegrad 5 ca. 2.005 EUR/Monat

Achtung: Pflegegrad 1 erhält im ambulanten Bereich nur den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) und keinen stationären Kassenbeitrag. Wer noch keinen Pflegegrad hat oder eine Höherstufung anstrebt, sollte das zuerst klären — lesen Sie dazu unseren Leitfaden Pflegegrad beantragen.

Der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI

Seit dem 01.07.2025 fasst § 42a SGB XI Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 EUR zusammen. Sie entscheiden selbst, wie Sie diesen Betrag aufteilen — ob für eine längere Verhinderungspflege, wenn Ihre Hauptpflegeperson ausfällt, oder für eine stationäre Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Das schafft mehr Flexibilität als die frühere Trennung in zwei separate Töpfe.

Kosten ambulante Pflege zu Hause

Die ambulante Pflege zu Hause ist die in Deutschland am häufigsten gewählte Pflegeform. Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in den eigenen vier Wänden versorgt — von Angehörigen allein, von einem Pflegedienst oder in Kombination.

Was ein Pflegedienst kostet

Ambulante Pflegedienste rechnen nach sogenannten Leistungskomplexen oder in manchen Bundesländern nach Zeitkontingenten ab. Die Vergütungssätze werden zwischen den Pflegekassen und den Trägerverbänden ausgehandelt und unterscheiden sich je nach Region erheblich. Als grobe Orientierung:

  • Kleine Körperpflege (Teilwäsche, An-/Auskleiden): 15 bis 30 EUR pro Einsatz
  • Große Körperpflege (Vollbad oder Dusche inkl. Haarpflege): 25 bis 50 EUR pro Einsatz
  • Medikamentengabe: 5 bis 15 EUR pro Einsatz (Behandlungspflege, über Krankenkasse)
  • Hauswirtschaft (Einkauf, Kochen, Reinigung): 20 bis 40 EUR pro Stunde

Wer täglich Unterstützung bei Körperpflege, Mobilisation und Mahlzeitenversorgung benötigt — typisch bei Pflegegrad 3 — kommt schnell auf monatliche Pflegedienstkosten von 2.000 bis 3.500 EUR.

Was die Kasse übernimmt

Das Sachleistungsbudget nach § 36 SGB XI deckt die Kosten des Pflegedienstes bis zum jeweiligen Monatslimit. Wer klug kombiniert, kann zusätzlich den Entlastungsbetrag (131 EUR) für ergänzende Betreuungsleistungen einsetzen — etwa für einen Betreuungsdienst, Einkaufshelfer oder Alltagsbegleiter. Dieser Betrag ist zweckgebunden und wird von der Kasse auf Nachweis erstattet.

Typischer Eigenanteil häusliche Pflege

Pflegegrad Sachleistungsbudget Typische Pflegedienstkosten Eigenanteil (ca.)
Pflegegrad 2 796 EUR 800 bis 1.500 EUR 0 bis 700 EUR
Pflegegrad 3 1.497 EUR 1.500 bis 2.500 EUR 0 bis 1.000 EUR
Pflegegrad 4 1.859 EUR 2.000 bis 3.500 EUR 100 bis 1.600 EUR
Pflegegrad 5 2.299 EUR 2.500 bis 4.500 EUR 200 bis 2.200 EUR

Der Eigenanteil hängt stark davon ab, wie viele Einsätze pro Tag nötig sind und welche Leistungskomplexe abgerechnet werden. Wer nur morgens Unterstützung benötigt, liegt deutlich niedriger als jemand mit dreimaligem täglichem Pflegeeinsatz. Hinweis: Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung, Insulingabe) wird über die gesetzliche Krankenversicherung nach § 37 SGB V abgerechnet und belastet das Pflegebudget nicht.

Kosten ambulant betreute Pflege-WG

Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine der interessantesten Wohnformen — für viele Menschen eine echte Alternative zum Pflegeheim, weil sie überschaubare Gruppengrößen, Selbstbestimmung und häufig niedrigere Gesamtkosten verbindet. Alles zur Wohnform selbst lesen Sie in unserem Leitfaden zur Demenz-WG und im Vergleich Pflegeheim oder Pflege-WG.

So setzt sich der Monatsbeitrag zusammen

In einer Pflege-WG zahlen Sie typischerweise drei separate Rechnungen:

  1. Miete: 400 bis 900 EUR monatlich, je nach Lage und Zimmerausstattung
  2. Verpflegungs- und Haushaltspauschale: 300 bis 600 EUR monatlich (Lebensmittel, Reinigung, Gemeinschaftskosten)
  3. Pflegekosten: nach Sachleistungsabrechnung mit dem ambulanten Pflegedienst

Dieses Trennungsmodell ist der entscheidende rechtliche Unterschied zur vollstationären Einrichtung: Jeder Bewohner hat einen eigenen Mietvertrag, einen eigenen Pflegevertrag und behält seinen ambulanten Pflegestatus. Damit greift der Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI in Höhe von 224 EUR monatlich — zusätzlich zum regulären Sachleistungsbudget.

Rechenbeispiel Pflege-WG bei Pflegegrad 3

Position Betrag
Sachleistungsbudget § 36 SGB XI 1.497 EUR
Wohngruppenzuschlag § 45f SGB XI 224 EUR
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI 131 EUR
SGB XI gesamt (Kassenleistung) 1.852 EUR
Miete (typisch) 600 EUR
Verpflegung / Haushalt 450 EUR
Pflegekosten über Budget (typisch) 500 EUR
Eigenanteil gesamt (ca.) 1.550 EUR

Je nach Region, Pflegedienstpreisen und Pflegebedarf liegt der Eigenanteil in einer Pflege-WG bei 1.500 bis 2.500 EUR monatlich. Das liegt typisch unter den Eigenanteilen eines Pflegeheims bei vergleichbarem Pflegegrad. Ein wesentlicher Hebel: Je mehr Bewohner das Sachleistungsbudget effizient ausschöpfen, desto geringer sind die Stückkosten der Gemeinschaft.

Kombinationsleistung — das Beste aus beiden Welten

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist in der häuslichen Pflege der Regelfall. Sie teilen das Sachleistungsbudget auf: Ein Teil geht an den Pflegedienst, der Rest wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Nutzen Sie beispielsweise 60 Prozent des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst, erhalten Sie 40 Prozent des vollen Pflegegeldes. Das gibt Ihnen Flexibilität: Der Pflegedienst übernimmt zeitkritische oder körperlich anspruchsvolle Aufgaben wie die morgendliche Körperpflege oder die Insulingabe, die Familie kümmert sich um Begleitung, Mahlzeiten und soziale Teilhabe — und bekommt dafür eine finanzielle Anerkennung.

Zusätzlich können Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 EUR monatlich, für alle Pflegegrade ab PG 1) für niedrigschwellige Betreuungsangebote einsetzen: Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen, Einkaufsdienste, digitale Angebote. Dieser Betrag ist nicht mit dem Sachleistungsbudget verrechenbar — er kommt obendrauf. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in das Folgequartal übertragen werden.

Tagespflege — Entlastung für pflegende Angehörige

Tagespflege nach § 41 SGB XI ermöglicht es, einen Angehörigen tagsüber in einer teilstationären Einrichtung versorgen zu lassen. Die Pflegekasse zahlt dafür ein eigenes Budget — getrennt vom Sachleistungsbudget und vom Pflegegeld. Das bedeutet: Tagespflege reduziert weder das Sachleistungsbudget noch das Pflegegeld. Wer das Pflegegeld für pflegende Angehörige behält und dennoch tagsüber Tagespflege nutzt, erhält alle drei Leistungen nebeneinander — was in der Praxis die Gesamtbelastung der Familie deutlich senken kann.

Tagespflegeplätze kosten je nach Einrichtung und Bundesland zwischen 50 und 100 EUR pro Tag. Bei fünf Tagen pro Woche und einem Monat mit 22 Arbeitstagen ergibt sich ein Bruttoaufwand von 1.100 bis 2.200 EUR. Die Kasse trägt davon bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 EUR — die Lücke ist der Eigenanteil.

Kosten betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen — oft auch „Servicewohnen" oder „Seniorenwohnen" genannt — ist keine Pflegeform im rechtlichen Sinne, sondern eine Wohnform mit ergänzenden Serviceangeboten. Es gibt weder einen einheitlichen Standard noch eine gesetzliche Definition. Was Sie erwartet, ist ein eigenes Appartement mit einem Grundservice-Paket.

Was ist enthalten?

Der Grundservice umfasst in der Regel Notrufanlage, Hausmeisterdienst und gelegentliche soziale Angebote. Darüber hinaus bieten viele Häuser einen optionalen Wahlservice an: Mahlzeiten, Wäscheservice, Fahrdienst, Begleitung zu Arztterminen. Pflege wird nicht vom Haus erbracht — Sie beauftragen dafür eigenständig einen ambulanten Pflegedienst.

Was betreutes Wohnen kostet

  • Miete: 700 bis 1.800 EUR monatlich, je nach Lage und Ausstattung
  • Servicepauschale (Pflichtanteil): 50 bis 500 EUR monatlich
  • Optionale Zusatzleistungen: 100 bis 400 EUR monatlich

Damit liegen die reinen Wohnkosten beim betreuten Wohnen bei 750 bis 2.700 EUR monatlich — ohne Pflege. Wer zusätzlich einen Pflegedienst benötigt, kommt je nach Pflegegrad auf weitere 500 bis 2.000 EUR. Die Pflegekassenleistungen nach SGB XI laufen dabei wie bei jeder häuslichen Pflege: Sachleistungsbudget, Pflegegeld oder Kombinationsleistung.

Betreutes Wohnen empfiehlt sich vor allem für Menschen, die noch weitgehend selbständig sind und sich Sicherheit und Gemeinschaft wünschen — aber noch keinen hohen Pflegebedarf haben. Mehr dazu in unserem Überblick zu den Wohnformen im Alter.

Kosten 24-Stunden-Pflege

Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist die intensivste und persönlichste Form häuslicher Pflege. Eine Pflegeperson — in der Praxis häufig eine Betreuungskraft aus Osteuropa — lebt für mehrere Wochen im Haushalt des Pflegebedürftigen und übernimmt Betreuung und leichte pflegerische Unterstützung rund um die Uhr.

Was 24-Stunden-Pflege kostet

Die Kosten hängen erheblich davon ab, ob Sie eine legal beschäftigte Betreuungskraft über eine Agentur vermitteln oder eine selbständig tätige Kraft direkt beauftragen:

  • Agenturvermittlung (legal, empfohlen): 2.500 bis 4.500 EUR monatlich — inklusive Arbeitgeber-Sozialabgaben, Reisekosten, Agenturgebühr und Rotation
  • Direktbeschäftigung (legal): 2.000 bis 3.500 EUR monatlich — ohne Agenturmarge, aber mit eigenem Verwaltungsaufwand als Arbeitgeber
  • Scheinselbständigkeit (Grauzone): scheinbar günstiger, rechtlich riskant — Bußgelder und Nachzahlungen möglich

Wichtig ist die rechtliche Abgrenzung: Eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr im Haus lebt, gilt als Arbeitnehmerin, wenn sie Weisungen erhält und nicht frei über ihre Arbeitszeit verfügen kann. Scheinselbständigkeit ist in diesem Modell häufig und kann zu empfindlichen Nachforderungen führen. Seriöse Agenturen arbeiten ausschließlich mit entsandten Arbeitnehmerinnen oder legal beschäftigten Kräften.

Pflegegeld gegenrechnen

Wer eine 24-Stunden-Betreuungskraft über eine Agentur beschäftigt und dabei keinen zugelassenen Pflegedienst für Körperpflege einsetzt, kann das volle Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen. Bei Pflegegrad 4 sind das 800 EUR, bei Pflegegrad 5 sind es 990 EUR monatlich. Das reduziert den Nettoaufwand spürbar. Alternativ ist eine Kombinationsleistung möglich: Der Pflegedienst übernimmt morgens die Körperpflege, die Betreuungskraft begleitet den Tag.

Netto-Eigenanteil 24-Stunden-Pflege (Pflegegrad 4, nach Abzug Pflegegeld): ca. 1.700 bis 3.700 EUR monatlich.

Kosten Pflegeheim

Das vollstationäre Pflegeheim ist die umfassendste Versorgungsform. Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung kommen aus einer Hand — geregelt in einem einzigen Heimvertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Die Pflegekasse zahlt nach § 43 SGB XI einen pauschalen Beitrag, der unabhängig vom tatsächlichen Heimpreis ist.

Kassenbeitrag und Eigenanteil

Die Lücke zwischen Kassenbeitrag und tatsächlichem Heimpreis ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) — der Betrag, den alle Bewohner eines Hauses unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch zahlen. Hinzu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Gebäudeunterhalt), die die Kasse nicht trägt.

Kostenposition Wer zahlt? Typische Höhe
Pflegeleistung (bis Kassenbeitrag) Pflegekasse § 43 SGB XI ca. 770 bis 2.005 EUR (nach PG)
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) Bewohner selbst ca. 1.000 bis 1.500 EUR
Unterkunft und Verpflegung Bewohner selbst ca. 500 bis 900 EUR
Investitionskostenumlage Bewohner selbst (teils Landesförderung) ca. 300 bis 600 EUR
Eigenanteil gesamt (typisch) Bewohner selbst ca. 2.000 bis 3.000 EUR

§ 43c SGB XI — Zuschläge nach Aufenthaltsdauer

Wer längere Zeit im Pflegeheim lebt, profitiert von gestaffelten Zuschlägen der Pflegekasse auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil:

  • 1. bis 12. Monat: 15 % Zuschlag auf den EEE
  • 13. bis 24. Monat: 30 % Zuschlag auf den EEE
  • 25. bis 36. Monat: 50 % Zuschlag auf den EEE
  • Ab dem 37. Monat: 75 % Zuschlag auf den EEE

Das bedeutet: Je länger jemand im Heim lebt, desto mehr zahlt die Kasse — und desto geringer wird der Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner. Dieser Mechanismus soll die finanzielle Last bei langen Pflegeaufenthalten dämpfen.

Einen direkten Vergleich der Kosten von Pflegeheim und Pflege-WG finden Sie in unserem Artikel Pflegeheim oder Pflege-WG.

Wohnformen im Vergleich — was kostet was wirklich?

Eine der häufigsten Fragen lautet: Welche Pflegeform ist für meine Situation am günstigsten? Die ehrliche Antwort ist: Das hängt von Pflegegrad, Region und persönlichem Bedarf ab. Die folgende Tabelle gibt eine realistische Orientierung — nicht auf Basis von Idealszenarien, sondern von typischen Marktkosten 2026 bei Pflegegrad 3.

Wohnform Kassenleistung (PG 3) Typischer Eigenanteil/Monat Besonderheiten
Häusliche Pflege (Angehörige + Pflegedienst) bis 1.628 EUR (Sachleistung + Entlastung) 0 bis 1.000 EUR Wohnkosten separat; körperlich belastend für Familie
Ambulante Pflege-WG 1.852 EUR (Sachleistung + WG-Zuschlag + Entlastung) 1.500 bis 2.500 EUR Miete und Verpflegung zusätzlich; hohe Selbstbestimmung
Betreutes Wohnen + Pflegedienst bis 1.628 EUR 1.500 bis 3.000 EUR Wohn- und Servicekosten separat; kein WG-Zuschlag
24-Stunden-Pflege zu Hause bis 990 EUR (Pflegegeld) oder 1.497 EUR (Sachleistung) 1.700 bis 3.700 EUR Höchste Kontinuität; hoher Organisationsaufwand
Vollstationäres Pflegeheim ca. 1.262 EUR (§ 43 SGB XI) 2.000 bis 3.000 EUR Alle Kosten inkl. Unterkunft/Verpflegung; Zuschläge ab Jahr 2

Was diese Tabelle zeigt: Die häusliche Pflege durch Angehörige ist bei Pflegegrad 3 die kostengünstigste Option — wenn man die Wohnkosten nicht gesondert betrachtet und die Belastung der Familie außer Acht lässt. Die Pflege-WG liegt kostenseitig oft auf Augenhöhe mit dem Pflegeheim, bietet aber deutlich mehr Selbstbestimmung und ein kleineres, familiäreres Umfeld. Das Pflegeheim ist ab sehr hohem Pflegebedarf (Pflegegrad 4/5) oft am besten durch die Kassenleistungen abgedeckt — und die Zuschläge nach § 43c SGB XI senken den Eigenanteil bei langen Aufenthalten kontinuierlich.

Für einen detaillierten Direktvergleich der beiden häufigsten Alternativen lesen Sie unseren Artikel Pflegeheim oder Pflege-WG — der ehrliche Vergleich.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Pflege ist teuer — und viele Menschen können den Eigenanteil nicht aus Rente und Ersparnissen bestreiten. Das deutsche Sozialrecht hat für diese Situation klare Regeln.

Sozialhilfe nach §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege)

Wer die Pflegekosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII. Das Sozialamt zahlt dann den nicht von der Pflegekasse gedeckten Teil der Pflegekosten — im Heim wie im ambulanten Bereich. Voraussetzung: Einkommen und Vermögen müssen zunächst eingesetzt werden.

Das Schonvermögen ist gesetzlich definiert. Im Heimbereich darf die pflegebedürftige Person aktuell bis zu 10.000 EUR behalten (§ 90 SGB XII, im Einzelfall variierend). Angemessenes Wohneigentum, das vom Ehepartner bewohnt wird, ist ebenfalls geschützt.

Elternunterhalt — die 100.000-EUR-Grenze

Erwachsene Kinder müssen seit dem Angehörigenentlastungsgesetz (in Kraft seit 01.01.2020) für die Pflegekosten ihrer Eltern nur noch zahlen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt. Diese Grenze gilt pro Kind und schließt das Einkommen des Ehepartners ausdrücklich ein — letzteres wird jedoch nicht für die Berechnung herangezogen. Der Gesetzgeber hat damit die frühere Praxis beendet, bei der das Sozialamt Kinder mit mittlerem Einkommen erheblich zu Elternunterhalt heranziehen konnte.

Wichtig: Die 100.000-EUR-Grenze gilt beim Elternunterhalt (Eltern gegenüber Kindern). Beim Unterhaltsanspruch von Ehegatten untereinander gelten andere, strengere Regeln — Ehepartner können auch bei niedrigerem Einkommen zum Unterhalt herangezogen werden.

Praktische Schritte, wenn das Geld nicht reicht

  1. Antrag beim Sozialamt stellen (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) — rechtzeitig, nicht erst wenn die Ersparnisse aufgebraucht sind
  2. Schonvermögen und Freibeträge prüfen lassen — Beratung durch Sozialverbände (VdK, AWO, Caritas) ist kostenlos
  3. Prüfen, ob Einkünfte durch Wohngeldzuschüsse, Grundsicherung oder ergänzende Leistungen erhöht werden können
  4. Angehörige informieren — aber: Elternunterhalt greift erst ab 100.000 EUR Jahresbruttoeinkommen pro Kind

Steuern und Pflege

Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden — sowohl von der pflegebedürftigen Person selbst als auch von pflegenden Angehörigen. Zwei Wege stehen dabei nebeneinander.

Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Pflegekosten, die über die zumutbare Eigenbelastung hinausgehen, sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dazu gehören Heimkosten (Eigenanteil), Pflegedienstkosten und anerkannte Pflegehilfsmittel. Die zumutbare Belastung richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl (§ 33 Abs. 3 EStG). Nur der Betrag, der diese Grenze übersteigt, wirkt steuermindernd. Belege aufheben und in der Steuererklärung in Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintragen.

Pflegepauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG)

Wer einen Angehörigen unentgeltlich und persönlich pflegt — also ohne Vergütung — kann alternativ den Pflegepauschbetrag geltend machen. Er beträgt:

  • 600 EUR/Jahr bei Pflegegrad 2
  • 1.100 EUR/Jahr bei Pflegegrad 3
  • 1.800 EUR/Jahr bei Pflegegrad 4, Pflegegrad 5 oder wenn die pflegebedürftige Person das Merkzeichen „H" (hilflos) trägt

Der Pflegepauschbetrag kann nur geltend gemacht werden, wenn die pflegende Person kein Pflegegeld für ihre Pflegetätigkeit erhält. Wird Pflegegeld an die pflegebedürftige Person gezahlt und diese gibt es als Anerkennung an die pflegende Angehörige weiter, gilt das nicht als Vergütung — der Pauschbetrag bleibt dann nutzbar. Im Zweifel lohnt ein kurzer Check beim Steuerberater oder beim Finanzamt.

Tipp: Beide Wege — Pauschbetrag und Einzelnachweis als außergewöhnliche Belastung — können nicht gleichzeitig für dieselbe Person geltend gemacht werden. Der Einzelnachweis lohnt sich, wenn die tatsächlichen Kosten die zumutbare Eigenbelastung deutlich übersteigen und die Belegsumme den Pauschbetrag übersteigt.

Häufige Fragen zu Pflegekosten 2026

Wie viel Eigenanteil zahle ich im Pflegeheim bei Pflegegrad 3?

Im vollstationären Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 ca. 1.262 EUR monatlich nach § 43 SGB XI. Der tatsächliche Heimpreis liegt bundesweit im Schnitt erheblich höher. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) — also der Teil für Pflegeleistungen, den Sie selbst tragen — beträgt in vielen Häusern 1.000 bis 1.500 EUR. Addiert man Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, kommt man auf einen typischen Gesamteigenanteil von ca. 2.000 bis 3.000 EUR monatlich. Ab dem zweiten Jahr reduzieren die Zuschläge nach § 43c SGB XI diesen Anteil schrittweise.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten pflegebedürftige Personen, deren Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen übernommen wird — nicht von einem zugelassenen Pflegedienst. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Die Sachleistung nach § 36 SGB XI fließt dagegen direkt an den Pflegedienst, der die Leistungen erbringt und mit der Kasse abrechnet. Beide Leistungen können anteilig kombiniert werden (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI).

Kann ich Pflege-WG und Pflegegeld kombinieren?

In einer ambulant betreuten Pflege-WG lebt jeder Bewohner im ambulanten Status. Das bedeutet: Wer in der WG keinen Pflegedienst für Körperpflege nutzt, sondern ausschließlich Angehörige pflegen, könnte theoretisch Pflegegeld erhalten. In der Praxis übernimmt in einer WG jedoch stets ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege — dann ist die Kombinationsleistung der richtige Weg. Zusätzlich zahlt die Kasse den Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI (224 EUR/Monat) — dieser ist unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Sachleistung bezogen wird.

Was passiert, wenn mein Geld für das Pflegeheim nicht reicht?

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Heimkosteneigenanteil zu decken, tritt die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII ein. Das Sozialamt übernimmt dann die Differenz. Die pflegebedürftige Person darf ein Schonvermögen von ca. 10.000 EUR behalten. Kinder müssen nur dann zum Elternunterhalt herangezogen werden, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt — so regelt es das Angehörigenentlastungsgesetz seit 2020.

Sind 24-Stunden-Pflege-Kosten steuerlich absetzbar?

Ja — soweit die Kosten nicht von der Pflegekasse erstattet werden, können sie als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und die Vorlage entsprechender Belege. Wer die pflegebedürftige Person selbst unentgeltlich pflegt und zusätzlich eine Betreuungskraft beschäftigt, kann den Pflegepauschbetrag (bis 1.800 EUR/Jahr) nicht gleichzeitig mit dem Einzelnachweis geltend machen — hier ist der günstigere der beiden Wege zu wählen. Kosten für eine Haushaltshilfe oder Betreuungskraft können zudem als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG geltend gemacht werden.


Quellen: SGB XI (Pflegeversicherung), SGB V (Krankenversicherung), SGB XII (Sozialhilfe); Leistungsbeträge gültig ab 01.01.2025 (PUEG-Anpassung +4,5 %); Gemeinsamer Jahresbetrag nach § 42a SGB XI ab 01.07.2025; MD-Begutachtungsrichtlinien. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität im Einzelfall. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an Ihren zuständigen Pflegestützpunkt oder an die Verbraucherzentrale.